Häufige Fragen
Welche Adressen gehören zum westlichen Teil des Areals resp. der Swiss Life?
Zur Gartenstadt Bergacker gehören die folgenden Gebäude:
- Bergacker 8-12, 14-18, 20-24
- Bergacker 4 (Einzelgaragen)
- Regulastrasse 59/61/65/67/69/72/74
- Schauenbergstrasse 27/29/31/33/35/47/49/51/53
Warum ist ein Ersatzneubau notwendig?
Sowohl die Wohnungen als auch die Gebäudesubstanz der bald 70 Jahre alten Liegenschaften sind sanierungsbedürftig und entsprechen nicht mehr den heutigen Standards. Mit Ersatzneubauten soll eine qualitätsvolle und nachhaltige Gesamterneuerung des Areals erfolgen. Dazu zählen Energieeffizienz, altersgerechtes Wohnen, ein zeitgemässes, generationenübergreifendes Wohnangebot und grosszügige Aussenräume. Mit der bestehenden Bausubstanz kann die raumplanerisch gewünschte Verdichtung basierend auf dem Konzept «Gartenhöfe» nicht realisiert werden..
Ist eine Sanierung in bewohntem Zustand nicht möglich?
Bei sämtlichen Objekten prüfen wir je nach Alter, Zustand und Lage der Liegenschaft, ob wir eine Sanierung durchführen oder einen Ersatzneubau realisieren. Eine Sanierung im bewohnten Zustand ist aufgrund der hohen Eingriffstiefe der notwendigen Arbeiten nicht möglich. Swiss Life ist bestrebt, für alle Mieter eine Anschlusslösung auf dem Areal oder an einem alternativen Standort zu suchen und unterstützt diese Suche aktiv.
Was werden die neuen Wohnungen kosten?
Die neuen Mietzinse können erst nach dem Abschluss der nächsten Planungsschritte beziffert werden. Das Ziel der Swiss Life ist es, die Wohnungen in den Neubauten im Rahmen der üblichen Marktmieten in Zürich-Affoltern anbieten zu können.
Wie lange können die Mieterinnen und Mieter noch in ihrer Wohnung
bleiben?
Nach dem aktuellen Stand der Planung startet der Rückbau für die erste Bauetappe frühestens Mitte 2026. Die Bauarbeiten der zweiten Bauetappe starten frühestens 2028.
Mit welcher Unterstützung kann die Mieterschaft seitens Swiss Life rechnen?
Die Mieterinnen und Mieter in den Liegenschaften der Swiss Life erhalten ab dem Zeitpunkt der Kündigung Unterstützung bei der Klärung ihrer künftigen Wohnsituation durch die Hausverwaltung Livit. So können wir sicherstellen, dass den individuellen Bedürfnissen Rechnung getragen wird. Die Mieterinnen und Mieter werden durch Livit aktiv bei ihrer Wohnungssuche unterstützt und haben Vorrang bei der Vermietung von frei werdenden Objekten. Weiter können sie ihre aktuelle Wohnung ab der Kündigung mit einer verkürzten Kündigungsfrist verlassen und sind so bei der Wohnungssuche sehr flexibel. Zudem gibt Livit proaktiv Referenzauskünfte ab, sucht auch auf externen Portalen nach passenden Wohnungen und unterstützt die Mieterinnen und Mieter bei der Bewerbung auf externe Objekte.
Wie viele Wohnungen sollen entstehen?
Insgesamt werden rund 270 Wohnungen in einem Mix von 1.5 bis 5.5 Zimmern realisiert, die sich an ein breites Zielpublikum richten und für alle Lebensphasen und -formen geeignet sind. Nahezu alle Wohnungen verfügen über zwei Aussenbereiche mit einer Loggia, einem Balkon oder einer Terrasse mit Privatgarten.
Gibt es ein Rückkehrrecht für ehemalige Mieter in die neuen
Wohnungen?
Unter Berücksichtigung der geltenden Vermietungsvorschriften der Livit werden die ehemaligen Mieterinnen und Mieter der Siedlung Bergacker bei der Neuvermietung bevorzugt behandelt..
Wann sind die neuen Wohnungen bezugsbereit?
Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass die Neubauten der ersten Etappe frühestens 2028 bezugsbereit sein werden.